Zwischen Rußland und dem Westen
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 51, Heft 7, S. 47-50
ISSN: 1430-175X
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In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 51, Heft 7, S. 47-50
ISSN: 1430-175X
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In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 2, S. 157-159
ISSN: 0945-2419
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In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 48, Heft 22, S. 653-660
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In: Europa-Archiv, Band 48, Heft 22, S. 653-660
Aufgrund der wechselvollen Geschichte der baltischen Staaten ist die Minderheitenfrage das brennenste Problem. In Litauen leben 79 Prozent einheimische Bevölkerung, in Estland 61,5 Prozent und in Lettland 52 Prozent. Es geht um Fragen des Staatsbürgerschaftsrechts, des Ausländerrechts und der eigentlichen Minderheitenrechte. ** Hinsichtlich des Staatsbürgerschaftsrechts unterscheiden sich die Rechtsauffassungen der Balten von den Russen grundlegend aufgrund der unterschiedlichen Bewertung des Anschlusses der baltischen Republiken an die Sowjetunion 1940 (Annexion oder Beitritt?). Demzufolge haben in den baltischen Ländern diejenigen Personen und ihre Nachkommen die entsprechende Staatsbürgerschaft, die sie schon 1940 besaßen. Von diesem gemeinsamen Ausgangspunkt sind die baltischen Staaten unterschiedliche Wege gegangen. ** Litauen räumt fast sämtlichen Bewohnern ein befristetes Optionsrecht ein, daher besitzen fast alle Bewohner die litauische Staatsangehörigkeit und konnten an den Parlamentswahlen 1992 teilnehmen. ** Estland und Lettland sehen für die Zuwanderer ein Naturalisierungsverfahren vor, das die Verleihung der Staatsangehörigkeit an Auflagen hinsichtlich der Verweildauer, nachgewiesener Kenntnisse der Staatssprache und der Verfassung sowie an ein Loyalitätsbekenntnis bindet. Bestimmte Gruppen, vor allem ehemalige Angehörige der sowjetischen Sicherheitsorgane bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. ** Das im Sommer 1993 erlassene estnische Ausländergesetz hat heftige Kritik unter der örtlichen russischen Bevölkerung ausgelöst. Demnach muß sich der betroffene Personenkreis entweder um die estnische Staatsangehörigkeit oder um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen. Militärpersonen im aktiven Dienst oder in der Reserve und deren Familien werden aufenthaltsrechtlich diskriminiert. In Lettland gibt es noch keine vergleichbare Ausländergesetzgebung. In Litauen stellt sich die Frage der Staatsangehörigkeit für Minderheiten nicht. ** Die klassischen Minderheitsrechte sind in allen drei Republiken gewährleistet. Umstritten ist lediglich das estnische Kommunalwahlrecht, das den Nichtstaatsangehörigen aktives, aber kein passives Wahlrecht zugesteht. Das wird in Kommunen mit über 90 Prozent Nichtstaatsangehörigen problematisch.
In: Europa-Archiv, Band 48, S. 653-660
Examines changes in minorities' legal status in post-communist Latvia, Estonia, and Lithuania.
In: Internationale Politik, Band 48, Heft 22, S. 653-660
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 46, Heft 9, S. 275-281
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In: Europa-Archiv, Band 45, Heft 23, S. 685
In: Aussenpolitik: German foreign affairs review. Deutsche Ausgabe, Band 41, Heft 1, S. 24-37
ISSN: 0004-8194
Der Verfasser tritt Forderungen einer ungehemmten Erweiterung der EG, die auch heutige Verbündete der UdSSR einschließen könnte, entgegen. Er weist auf die Erfahrungen der bisherigen Geschichte der EG hin, auf das selbst in dem begrenzten Rahmen noch nicht Erreichte oder Erreichbare. Im übrigen steht das Konzept der UdSSR unter dem Begriff des "gemeinsamen europäischen Hauses", womit nicht eine erweiterte EG gemeint ist, sondern eine europäische Friedensordnung, die den gesamten Raum des Helsinki-Prozesses von San Francisco bis Wladiwostok umfassen soll. (DGAP-Sli)
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In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 45, Heft 23, S. 685-690
Die Umwälzungen in Europa haben auch Auswirkungen auf den Integrationsprozeß in der EG. So warnt der Verfasser nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und somit dem Entstehen eines Staates mit wachsendem wirtschaftlichen Potential, vor einer Rückkehr der europäischen Mächte zum alten Gleichgewichtsspiel. Er erläutert die Haltung Frankreichs und Großbritanniens zur europäischen Integration, zeigt die Aufgaben der EG gegenüber dem sich wandelnden Osteuropa auf und diskutiert abschließend die Möglichkeit des Aufbaus einer europäischen Sicherheitsstruktur. (DGAP-Sli)
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In: Aussenpolitik: German foreign affairs review. Deutsche Ausgabe, Band 40, Heft 1, S. 3-15
ISSN: 0004-8194
Die Startchancen von US-Präsident Bush sind gut (wirtschaftliche Entwicklung, Außenpolitik), aber er sieht sich drängenden Problemen (Verschuldung, Budgetdefizit) und einem gestärkten oppositionellen Kongreß gegenüber. Geprägt durch drei Lebensphasen (Elternhaus, Weltkrieg, Ölunternehmer), die ihn zu einem "gemäßigt konservativen Patrioten pragmatischer Haltung" machten, verhalfen ihm viele öffentliche Ämter zu eigenem Führungs- und Entscheidungsstil. Bush ist kein Ideologe wie Reagan, kein geostrategischer Denker wie Nixon. Vermutlich wird er außenpolitisch sehr aktiv werden: weil der Außenpolitik seine Neigung gilt und um innenpolitische Schwäche zu kompensieren. In der Rüstungskontrollpolitik wird er Reagans Linie fortsetzen; er mißt aber konventioneller Abrüstung hohe Priorität bei. - B. von Staden, ehem. deutscher Botschafter in den USA. (SWP-Hld)
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In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 41, Heft 12, S. 359-366
Die neue Rolle des Diplomaten ist die außenpolitische Beratung von Entscheidungsträgern. Dies erfordert Spezialisten, doch verträgt sich Spezialistentum nur bedingt mit den Anforderungen des Auswärtigen Dienstes. Der Diplomat hat selbst Orientierung und Information via wissenschaftliche Beratung nötig. "Mangel an Flexibilität der deutschen Strukturen" lassen in der Bundesrepublik das Verhältnis zwischen Wissenschaft und außenpolitischer Praxis nicht optimal erscheinen. Abhilfe könnte auf zweierlei Art erfolgen: Unterstützung der operativen Einheiten durch einen wissenschaftlichen Apparat sowie Schaffung von Möglichkeiten für die operativen Einheiten, sich mit dem Wissensstand auf ihrem Arbeitsgebiet vertraut zu machen. (SWP-Hld)
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In: Aussenpolitik: German foreign affairs review. Deutsche Ausgabe, Band 37, Heft 4, S. 348-362
ISSN: 0004-8194
Die in Wien im November 1986 beginnende dritte KSZE-Folgekonferenz, die die Verhandlungen von Belgrad und Madrid fortsetzt, hat die Ergebnisse der Expertentreffen in Athen (1984), Ottawa (1985), Bern (1986) sowie des Kulturforums (Budapest 1985) und der KVAE (Stockholm 1984-86) zu prüfen und den Fortgang des Helsinki-Prozesses festzulegen. Besondere Beachtung finden in der Analyse die Expertentreffen von Ottawa über Menschenrechte und Grundfreiheiten und von Bern über 'Menschliche Kontakte'. Im Hinblick auf die Ergebnisse der KVAE weist der Autor darauf hin, daß sich die offene Gesellschaft des Westens in bezug auf Transparenz in einem Stande permanenter Vorleistung gegenüber dem Osten befindet. (SWP-Mgr)
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